Ausbildung des Katastrophenschutzzugs 22. LZ HR am 09.02.2025
Theoretischer Teil: Sonder- und Wegerechte nach StVO
Der theoretische Abschnitt befasste sich mit den Paragraphen 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Für diesen Teil hatten wir uns einen externen Ausbilder der Feuerwehr Fritzlar-Züschen eingeladen. Mika Haubrich erläuterte uns anschaulich die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung dieser Vorschriften. Dabei betonte er die Bedeutung der verantwortungsvollen Anwendung dieser Sonder- und Wegerechte im Einsatzalltag
- § 35 StVO – Sonderrechte: Feuerwehrfahrzeuge dürfen unter bestimmten Bedingungen von den allgemeinen Verkehrsregeln abweichen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dabei muss jedoch stets die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet werden.
- § 38 StVO – Blaues Blinklicht und Einsatzhorn: Diese Signale dürfen nur genutzt werden, wenn höchste Eile geboten ist, beispielsweise zur Rettung von Menschenleben oder zum Schutz erheblicher Sachwerte. Andere Verkehrsteilnehmer sind dann verpflichtet, unverzüglich freie Bahn zu schaffen.
Praktischer Teil: Fahrertraining und Maschinistenausbildung
Nach der Theorie folgte der praktische Ausbildungsteil, der sich in zwei Bereiche gliederte:
1. Fahrertraining
Das Fahrertraining diente dazu, die Einsatzkräfte im sicheren Umgang mit den KatS-Fahrzeugen zu schulen. Es wurden verschiedene Fahrsituationen in einem kleinen Parcours trainiert, darunter das Rückwärtsfahren, das Befahren von Engstellen sowie Manövrieren auf engem Raum.
2. Maschinistenausbildung:
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt lag auf der Bedienung der verschiedenen Tragkraftspritzen im KatS-Zug. Hierbei ging es um die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Pumpen und welche technischen Besonderheiten es an der jeweiligen Pumpe sowie bei der Wasserförderung gibt.
Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle nochmal an Mika Haubrich für die anschauliche und kurzweilige Durchführung des theoretischen Teils der Ausbildung.