Brandmeldeanlagen (BMA)
Bei unseren Einsatzberichten, die wir regelmäßig bei Facebook, der Homepage und dem Chattengaukurier veröffentlichen, findet man vielmals das „Alarmstichwort F1-Brandmeldeanlage“. Sehr häufig steht in den Berichten: Kein Auslösegrund feststellbar, kein Einsatz erforderlich.
Da tritt doch sicherlich die Frage auf: „Muss die Feuerwehr immer zu solch einer Alarmierung ausrücken. Vor allem dann, wenn in einem Objekt schon mehrmals die BMA ausgelöst hatte, jedoch ein Auslösegrund nicht feststellbar war“.
Grundsätzliches zur Alarmierung durch eine Brandmeldeanlage (BMA)
Beim Auslösen eines Alarms durch eine Brandmeldeanlage muss immer von einem Brandereignis ausgegangen werden. Dies bedeutet für die Feuerwehr immer
- Ausrücken zu dem Objekt nach Alarm- und Ausrückeordnung
Kommt auf der Anfahrt die Mitteilung, dass die BMA aufgrund eines techn. Defekts u.s.w. ausgelöst hat, liegt die Entscheidung über einen Abbruch der Einsatzfahrt immer beim Einsatzleiter. Er wird im Regelfall bis zu dem Objekt durchfahren, um vor Ort die Lage zu prüfen und ggf. die Rückstellung der BMA vorzunehmen. Letztendlich trägt er die Verantwortung dafür, dass kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich ist.
Wozu eigentlich eine Brandmeldeanlage
Die Gefahr der Entstehung eines Brandes ist immer präsent. Brandmeldeanlagen (BMA) dienen der frühzeitigen Branderkennung und helfen, etwaige Schäden so gering wie möglich zu halten. Gerade in Bereichen wo nicht ständig Menschen anwesend sind und sich ein Feuer somit ungehindert entwickeln kann sind automatische Brandmeldeanlagen sinnvoll.
Je früher ein Brand erkannt wird, desto eher kann eine Evakuierung erfolgen. Darüber hinaus zählt jede Sekunde, um eine Hilfe leistende Stelle (i. d. R. die Feuerwehr) zu benachrichtigen. Neben der reinen Information ist die Brandmeldeanlage dabei in der Lage, Brandschutzeinrichtungen anzusteuern.
PS: Funktion einer Brandmeldeanlage beschreiben wir demnächst in einem gesonderten Bericht.