Was man beim Silvester-Feuerwerk beachten sollten
Silvester-Feuerwerk ... nicht immer und nicht überall: Hier aktuelle Regelungen
Schäden durch unsachgemäße Handhabung
Durch nicht sachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörper während des Silvesterfeuerwerks und fehlende Sicherheitsabstände kommt es bedauerlicherweise alljährlich zu großen Schäden. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert. Durch das Vierte Änderungsgesetz zum Sprengstoffgesetz wurde § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz geändert. Danach ist aus Lärmschutzgründen verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Feuerwerkskörper abzubrennen.
Nicht in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern
Seit dem 1. Oktober 2009 ist aus Gründen des Brandschutzes auch generell verboten, Feuerwerkskörper aller Kategorien in der unmittelbaren Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen.
Welches Feuerwerk ist sicher? Woran erkenne ich das?
Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf die Kennzeichnung (CE-Kennzeichen und Zulassungszeichen)! Sie bestätigt, dass der Feuerwerksartikel auf ordnungsgemäße Funktionalität geprüft wurde. Quelle: BAM
Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuerwerk
Erste Regel:
Auch wenn an Silvester gern Alkohol getrunken wird: Wer Raketen, Böller und Batteriefeuerwerk abbrennt, sollte einen klaren Kopf haben.
Zweite Regel:
Unbedingt die Gebrauchsanweisung beachten.
Dritte Regel:
Knallkörper niemals in der Hand anzünden und dann wegwerfen. Immer auf den Boden legen und sich dann schnell entfernen.
Raketen sollten mit dem Stiel in eine Flasche gestellt werden, und diese am besten noch in eine Getränkekiste. Das gibt mehr Stabilität, damit die Rakete nicht unbeabsichtigt querschlägt und Menschen oder Gebäude trifft.
Für Batteriefeuerwerk ist Standsicherheit wichtig. Es kann passieren, dass die Packung beim Abschuss „tänzelt“ und umkippt. Dann können die Schüsse in die umstehende Menge statt in den Himmel gehen. Deshalb sollte man am besten vorher Steine um die Packung legen.
Vierte Regel:
Blindgänger sollten auf keinen Fall noch mal gezündet werden. Wenn ein Feuerwerkskörper nicht ausgelöst hat, einige Minuten abwarten (manchmal geht er doch noch hoch) und dann entsorgen, damit nicht am Tag danach Kinder damit spielen. Den Blindgänger am besten vor dem Wegwerfen in Wasser legen, damit der Explosivstoff auch garantiert entschärft ist.
Fünfte Regel:
Gezündete Feuerwerkskörper sollten nicht sofort entsorgt werden, sonst können Glutreste die Mülltonne in Brand setzen.
Absolut Wichtig:
Feuerwerk darf nur im Freien verwendet werden, und es darf niemals auf Menschen, Autos oder Häuser gezielt werden.
Tipp für alle Haus- und Wohnungseigentümer:
Fenster und Türen sollten in der Silvesternacht geschlossen gehalten werden, damit keine verirrten Raketen nach innen gelangen können. Sperrmüll, Pappe und andere brennbare Gegenstände sollten vom Balkon oder aus dem Vorgarten geräumt werden.