Feuerlöwen Dorla: UVV und „Was brennt, was brennt nicht“
Am heutigen Mittwoch trafen sich die Feuerlöwen zu ihrer ersten Gruppenstunde in 2019 . Das Thema lautete: „Was brennt, was brennt nicht“.
Bevor wir uns allerdings diesem Thema widmeten, befassten wir uns erst einmal mit den Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Ein wichtiges Thema, welches in den anderen Abteilungen der Feuerwehr Pflicht ist. Auch für die Kinderfeuerwehr empfiehlt die Unfallkasse Hessen, die UVV als Unterrichtseinheit zu behandeln. Ein Teil der UVV ist der Unterrichtsraum bzw. das Geräterhaus. Gemeinsam wurden die Gefahrenquellen wie beispielsweise Stolperfallen, Stoßkanten usw. ausfindig gemacht und besprochen. Insbesondere wurde auf die Gefahren unserer derzeitigen Baustelle eingegangen.
Im 2. Teil der Gruppenstunde ging es dann um das Thema „Was brennt, was brennt nicht“ bzw. „Was braucht ein Feuer zum Brennen“ Auch dieses Thema natürlich unter Beachtung der UVV. Zunächst gab es eine kleine Geschichte zum Thema Feuer. Diese legte den Grundstein für die anschließende Diskussion. Was braucht denn nun ein Feuer zum Brennen? Mit ein wenig Hilfe konnte der erste Bestandteil schnell erarbeitet werden: Sauerstoff! Danach war der Groschen gefallen und „Brennbarer Stoff“ wurde als nächster Bestandteil notiert. Der 3. Bestandteil „Wärme/Zündtemperatur“ brauchte wieder etwas Unterstützung. Damit war unser sog. Verbrennungsdreieck vollständig. Anhand von kleinen Experimenten wurde demonstriert, dass ein Feuer tatsächlich alle drei Bestandteile benötigt, um zu Brennen. Wichtig dabei ist auch noch das richtige Mengenverhältnis. Der Entzug des Sauerstoffs wurde dargestellt, in dem ein Glas über das Teelicht gestülpt wurde. Der Unterschied von brennbaren Stoffen wurde anhand von Papier und einer Schraube demonstriert und der Bestandteil Wärme durch das Abkühlen des Feuers mit Wasser erläutert. Natürlich kam jeder Feuerlöwe beim Experimentieren einmal an die Reihe.
Abschließend ist zu erwähnen, dass jede Unterrichtseinheit nach den derzeit geltenden Unfallverhütungsvorschriften und den Feuerwehrdienstvorschriften durchgeführt wird.